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Notarielle Tätigkeitsfelder

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äu­ßers­te Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Ver­ständ­nis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Be­ur­kun­dun­gen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Un­ter­schrif­ten, Handzeichen und Ab­schrif­ten. Für eine Viel­zahl von Rechts­ge­schäf­ten ist die Be­ur­kun­dung durch einen Notar so­gar ge­setz­lich vor­ge­schrie­­ben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Ge­setz­ge­ber die Mithilfe des Notars wegen der weit­rei­chen­den persönlichen und wirt­schaft­li­chen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Ur­kun­den. Aus ihnen findet wie aus für voll­streck­bar erklärten gerichtlichen End­ur­tei­len die Zwangs­voll­stre­ckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur voll­streck­bar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Aus­lo­sun­gen vor und erstellen Ver­mö­gens­ver­zeich­nis­se. Sie können aber auch freiwillige Ver­stei­ge­run­gen durch­füh­ren und Vermittlung von Nachlass- und Ge­samt­gut­aus­ein­an­der­set­zun­gen vornehmen. Daneben können Notare in An­ge­le­gen­hei­ten der frei­wil­li­gen Ge­richts­bar­keit beraten und vertreten, als Schieds­rich­ter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen aus­stel­len und Wert­pa­pie­re sowie Kostbarkeiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und No­ta­re sind auf dem Gebiet der vor­sor­gen­den Rechts­­pfle­ge tätig. Sie sind wie Richter staat­lich bestellt, un­ab­hän­gig, unparteilich und Träger eines öf­fent­li­chen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz küm­mern sich No­tar­in­nen und Notare jedoch um Streit­ver­mei­dung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare ver­bin­den höchste juristische Ansprüche mit einem Be­rufs­ethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qua­li­fi­zier­te und er­fah­re­ne Voll­ju­ris­ten bestellt, deren Urkunden für Rechts­­si­­cher­­heit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sor­gen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Cha­rak­ter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erst­klas­si­ge vor­sor­gen­de Rechtspflege, sondern auch einen gleich­mäßigen Zugang zur ju­ris­ti­sch­en Beratung. Das Gerichts- und No­tar­kos­ten­ge­setz (GNotKG) sieht ein be­son­ders so­zia­les Ge­­büh­­ren­­sys­­tem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Be­ur­kun­dung vorausgehende Beratung ein­schließ­lich Ent­wurfs­fer­ti­gun­gen sind mit der Be­ur­kun­dungs­­ge­bühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.