/

 

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krank­heit oder ein Un­fall können nicht nur zu wesentlichen Ver­än­de­run­gen in der allgemeinen persönlichen Le­bens­ge­stal­tung füh­ren. Krankheit und Unfall können auch zur Fol­ge haben, dass man seine persönlichen Dinge (recht­lich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehe­gat­te oder der Le­bens­ge­fähr­te kann in solchen Situationen nicht au­to­ma­tisch für die betroffene Person han­deln und ent­schei­den. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vor­sor­ge zu treffen. So kann vor al­lem vermieden werden, dass andere frem­de Per­so­nen allein über das eigene wei­te­re Be­fin­den entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vor­sor­ge auf den konkreten Einzelfall ab­ge­stimm­te Voll­mach­ten und andere Anordnungen vor. So wird die Ge­währ geboten, dass die aus­ge­spro­che­nen Voll­mach­ten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. 

Im Wesentlichen stehen folgende Voll­mach­ten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter bei der Bundesnotarkammer in Berlin re­gis­triert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vor­sor­ge­re­gis­ter wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Be­treu­ungs­ge­rich­ten aus ganz Deutschland ab­ge­fragt. Mehr als 1,1 Mio. Vor­sor­ge­ur­kun­den sind dort bereits re­gis­triert.