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Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Begründung einer Le­bens­ge­mein­schaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wich­tigs­ten Ent­schei­dun­gen in Ihrem Leben. Für den ge­mein­sa­men Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleich­ge­schlecht­li­chen Paaren steht die ein­ge­tra­ge­ne Le­bens­part­ner­schaft offen. Daneben fin­den sich in zu­neh­men­der Zahl auch sog. nicht­ehe­li­che Le­bens­ge­mein­schaf­ten.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) ge­mein­sam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Er­werbs­un­fäh­ig­keit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "in­ter­na­tio­na­len Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst un­ter­schied­lich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehe­li­cher, lebenspartnerschaftlicher oder in nicht­ehe­li­cher Gemeinschaft zusammenleben. Das Ge­setz bietet je­doch die Möglichkeit, in­di­vi­duel­le Ver­ein­ba­run­gen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wäh­len.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Ge­set­zes­la­ge. Wir Notare können als un­par­tei­i­sche Be­ra­ter die­se Kenntnis vermitteln und einen ver­nünf­ti­gen und ausgewogenen Vertrag an­bie­ten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maß­ge­schnei­der­ten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Le­bens­si­tu­a­tion.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen El­tern und Kindern, ein­schließ­lich Fragen zur A­dop­tion sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.